Zum Inhalt springen
Jochen Schneider. Anrufen

„… daß die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei, für Erwerb, für Beförderung, für Gelehrsamkeit, für Ruhm …“

Arthur Schopenhauer, Philosoph, 1851

Erster Schritt von vier

Ohne Sie läuft der Laden nicht.Für Sie läuft nichts von allein.

Sie haben Ihre Mitarbeiter angemeldet, die Halle versichert und die Haftung geordnet. Für sich selbst gilt nichts davon automatisch. Wir gehen Ihr Berufsleben einmal durch — von heute bis zu dem Tag, an dem Sie aufhören. An vier Stellen hängt daran eine Entscheidung, die Ihnen niemand abnimmt.

Haben Sie eine GmbH? Dann kann Ihre Firma Ihre Altersvorsorge aufbauen. Versteuert wird erst die spätere Auszahlung.

Zur Altersvorsorge über die Firma

Deshalb fangen wir bei Ihnen an.

Fachlich verantwortet von Jochen Schneider, ERGO-Vertreter in Nideggen.

Erstgespräch vereinbaren

Privat bezahlenoder über den Betrieb?

Bei jedem Punkt steht dieselbe Frage: privat bezahlen oder über den Betrieb? Was Sie privat zahlen, zahlen Sie aus bereits versteuertem Geld. Was über den Betrieb läuft, mindert den Gewinn. Bei der Altersvorsorge geht das nur mit einer GmbH oder UG. Die meisten Inhaber haben ihre Vorsorge privat aufgebaut. So haben sie es als Angestellte gelernt. Umgestellt haben sie danach nie.

Wichtig: Das ist eine Verschiebung, keine Ersparnis. Sie zahlen später. Zu welchem Satz, weiß heute niemand. Haben Sie eine GmbH, zahlt die Firma heute aus dem Gewinn. Sie versteuern erst, was Sie später bekommen. Ob sich das für Sie lohnt, hängt an Rechtsform, Gewinn und Alter.

Warum Vermögen außerhalb der Firma sinnvoll ist

Bei vielen Inhabern steckt der größte Teil dessen, was sie besitzen, in der eigenen Firma. Alles hängt damit an derselben Branche, denselben Kunden und derselben Konjunktur. Ein Aufbau, der außerhalb des Betriebsvermögens landet, verteilt das auf zwei Beine.

Alles hängt an einer Person.An Ihnen.

Vier Situationen in Ihrem Berufsleben, für die Sie selbst vorsorgen müssen: der kurze Ausfall, der lange Ausfall, der Ausfall eines Mitgesellschafters (falls Sie einen haben), Ihr letzter Arbeitstag. Wer nur eine davon regelt, lässt die anderen offen.

Das Haus Ihres BetriebsEin Haus im Querschnitt: Das Fundament im Boden sind Sie, der Inhaber. Im Geschoss darüber arbeiten Ihre Leute. Von rechts drücken drei Pfeile gegen die Wand: Haftung, Recht, Cyber. Das Dach — die Sachwerte — liegt zuoberst, weil es ersetzbar ist.01SIE — DAS FUNDAMENTnicht ersetzbar02 · IHRE LEUTE03 · HAFTUNGSCHADENRECHTCYBER04 · SACHWERTEersetzbar

Sie — Das Fundament

  1. Absicherung Ihrer Arbeitskraft
  2. Absicherung unter Gesellschaftern
  3. Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse
  4. Basisrente und Direktversicherung
bis Woche 6

Sie fallen kurz aus

Wer zahlt Ihnen in den ersten sechs Wochen etwas? Und wo steht das?

Grippe, Bandscheibe, ein gebrochenes Handgelenk. Angestellte bekommen sechs Wochen Gehalt weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Halten Sie die Mehrheit an Ihrer GmbH? Dann gelten Sie meist nicht als Angestellter. Auch mit Anstellungsvertrag. Ihre Firma zahlt Ihnen nur, wenn es im Vertrag steht.

Sind Sie Einzelunternehmer? Dann sind Sie nicht angestellt. Eine Lohnfortzahlung gibt es für Sie nicht. Für Krankengeld brauchen Sie einen Wahltarif oder ein privates Krankentagegeld.

Warum sie für viele Inhaber nicht greift

Das regeln § 3 Abs. 1 EFZG (Entgeltfortzahlung) und § 44 SGB V (Krankengeld).

Wer als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei ist, ist kein Arbeitnehmer im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Für Einzelunternehmer gilt es ebenfalls nicht. Sie sind niemandes Arbeitnehmer.

Bis Woche 6 kann sich noch etwas von allein regeln. Danach hört es auf.

ab Woche 7

Sie fallen lange aus

Wovon leben Sie in diesen Monaten — und wovon lebt der Betrieb?

Die Lösung dafür

Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Ihre Krankenversicherung zahlt die Behandlung.

Aber: Ihr Einkommen ersetzt sie nicht.

Auch Löhne, Leasing und Miete zahlt sie nicht. Fehlen Sie, bricht der Umsatz ein. Die Kosten laufen weiter.

Zwei Verträge sichern Sie und die Firma ab.

Der eine ist eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung. Sie ersetzt Ihr Einkommen. Der andere ist eine Betriebsausfallversicherung. Sie zahlt Löhne, Miete und Raten, solange Sie ausfallen.

Dann hängen Löhne und Miete nicht an Ihrer Gesundheit.

Details, Paragrafen, Voraussetzungen

Ab hier kommt nichts von allein. Ohne Pflichtbeiträge besteht kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (§ 44 SGB V) und keiner auf eine Erwerbsminderungsrente.

Der Betrieb läuft in dieser Zeit ohne Sie — oder eben nicht. Löhne, Leasing und Miete laufen in jedem Fall weiter.

Die Ausnahmen und die genauen Voraussetzungen

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten kann ein Wahltarif nach § 53 SGB V einen Krankengeldanspruch einschließen — ohne diese ausdrückliche Wahlerklärung bleibt es bei der Lücke; privat Versicherte sichern das eher über ein separates Krankentagegeld ab.

Für die Erwerbsminderungsrente verlangt § 43 SGB VI drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung sowie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Wer seit Jahren nicht einzahlt, erfüllt das nicht — auch bei schwerer Erkrankung. Voll erwerbsgemindert ist außerdem erst, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gemessen am allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht an Ihrem Beruf.

Das Thema hat zwei Seiten. Die private ersetzt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können — je nach Beruf und Gesundheitszustand als Berufsunfähigkeits- oder als Grundfähigkeitsschutz. Die betriebliche lässt den Betrieb weiterlaufen, während Sie fehlen: Vertretung, laufende Kosten, Kreditverpflichtungen.

Welcher Vertrag über die Firma läuft und welcher privat, klären wir im Gespräch. Das macht steuerlich einen Unterschied.

wenn es einen gibt

Ihr Mitgesellschafter fällt aus

Für wen dieser Punkt gilt: Nur, wenn Sie einen Mitgesellschafter haben. Was mit seinem Anteil passiert, regelt Ihr Gesellschaftsvertrag. Das gilt für die GmbH und für andere Rechtsformen. Das prüft Ihr Anwalt.

Sind Sie allein Inhaber, überspringen Sie diesen Punkt.

Steht in Ihrem Gesellschaftsvertrag, was mit dem Anteil passiert — und liegt das Geld dafür bereit?

Die Lösung dafür

Absicherung unter Gesellschaftern

Steht es im Gesellschaftsvertrag, dürfen Sie den Anteil Ihres Partners einziehen.

Aber: Die Abfindung schulden Sie trotzdem.

Stirbt Ihr Partner, zahlen Sie seine Erben aus. Und zwar genau dann, wenn ohnehin ein Kopf im Betrieb fehlt.

Das Geld liegt bereit, bevor es gebraucht wird.

Meist über eine Lebensversicherung auf das Leben Ihres Partners. Das Geld geht dann an Sie, nicht aus der Betriebskasse.

Die Betriebskasse bleibt für den Betrieb da.

Ob Ihr Gesellschaftsvertrag dazu passt, prüfen Ihr Anwalt und Ihr Steuerberater. Bei einer GmbH macht die Regelung der Notar. Das Geld dafür bringe ich ein. Passt beides nicht zusammen, sage ich es Ihnen.

Details, Paragrafen, Voraussetzungen

Stirbt bei einer GmbH ein Mitgesellschafter, geht sein Geschäftsanteil zunächst auf seine Erben über. Von einem Tag auf den anderen sitzen Menschen mit am Tisch, die den Betrieb nicht kennen und ihn möglicherweise auch nicht führen wollen.

Was das Gesetz dazu sagt

Geschäftsanteile sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG veräußerlich und vererblich. Ob Sie den Anteil gegen Abfindung einziehen können, hängt allein an Ihrem Gesellschaftsvertrag: Die Einziehung ist nach § 34 Abs. 1 GmbHG nur zulässig, soweit er sie ausdrücklich erlaubt.

Und selbst wenn er das tut, bleibt die zweite Frage: Woher kommt das Geld für die Abfindung? Sie fällt an, wenn ohnehin ein Kopf im Betrieb fehlt.

Üblicherweise „über Kreuz": Jeder Gesellschafter ist Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter einer Versicherung auf das Leben des anderen.

Warum die Leistung nicht in den Nachlass fällt

Weil die Leistung aus einem eigenen Vertrag stammt und nicht aus dem Nachlass, ist sie kein Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

mit 65

Sie hören auf

Irgendwann ist der letzte Arbeitstag. Was danach kommt, ist genau das, was Sie vorher aufgebaut haben. Wer nie Pflichtbeiträge gezahlt hat, bekommt aus der gesetzlichen Rente wenig bis nichts.

Für wen der betriebliche Weg gilt: Diesen Weg gibt es nur, wenn Firma und Person rechtlich zwei sind. Das gilt etwa bei einer GmbH oder UG mit angestelltem Geschäftsführer. Einzelunternehmer sind nicht Angestellte der eigenen Firma. Für sie führt der Weg über private Verträge. Die stehen direkt darunter.

Die Lösung dafür · über den Betrieb · nur mit GmbH oder UG

Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse

Sie haben Ihre Firma aufgebaut. Sie darf auch für Sie arbeiten.

Die Firma kauft Ihnen den privaten Porsche.

Den versteuern Sie jeden Monat als geldwerten Vorteil, also wie Gehalt. Und das Finanzamt fragt, ob er angemessen ist.

Die Firma baut Ihnen stattdessen eine Versorgung auf.

Darauf zahlen Sie heute keine Lohnsteuer. Versteuert wird erst die spätere Auszahlung.

Ihre Firma arbeitet dann auch für Ihre Zeit danach.

→ Vertiefung: Versorgung über die GmbH, für Gesellschafter-Geschäftsführer — dort stehen die Voraussetzungen, ein Rechenbeispiel mit vollständigem Bezugsfall und der Leitfaden zum Anfordern.

Details, Paragrafen, Voraussetzungen

Der Punkt, an dem die meisten Geld liegen lassen: Wer aus einer Anstellung kommt, hat gelernt, Vorsorge privat zu bezahlen — aus Geld, das bereits versteuert ist. Als Inhaber einer GmbH geht es auch anders.

Haben Sie eine GmbH oder UG, sind Firma und Person rechtlich zwei. Dann kann die Gesellschaft Ihnen schriftlich eine Versorgung zusagen und sie über eine Unterstützungskasse finanzieren. Die Zuwendung mindert im Rahmen des § 4d EStG als Betriebsausgabe den Gewinn der Firma, auf den Körperschaft- und Gewerbesteuer anfallen. Die spätere Leistung versteuern Sie als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) — zu einem Satz, der heute noch nicht feststeht. Anders als bei den übrigen betrieblichen Wegen gibt es keine Beitragsgrenze.

Ein Unterschied, der später zählt: Anders als eine Pensionszusage muss die Unterstützungskasse nicht als Rückstellung in die Bilanz.

Die Voraussetzungen im Einzelnen

Sie ist eine mittelbare Verpflichtung und wird im Anhang angegeben (Art. 28 EGHGB). Wer seinen Betrieb einmal verkaufen will, verhandelt damit über eine Bilanz, in der keine Versorgungsrückstellung steht.

Damit das Finanzamt die Zusage anerkennt, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen: eine schriftliche Zusage, ein ausreichender Abstand zwischen Zusage und Versorgungsbeginn, eine Versorgungshöhe, die zu Ihren Bezügen passt, und eine Gesellschaft, die die Zusage dauerhaft tragen kann. Ob das in Ihrem Fall trägt, prüfe ich gerne mit Ihnen und Ihrer Steuerberatung.

Die Durchführungswege und was bei einer Insolvenz Ihrer Firma mit Ihrem Anspruch geschieht, besprechen wir im Gespräch.

Wenn der betriebliche Weg ausscheidet · ohne Gesellschaft

Basisrente und Direktversicherung

Sind Sie in Ihrer GmbH angestellt, steht Ihnen die Direktversicherung Ihrer Mitarbeiter auch offen.

Aber: Steuerfrei einzahlen dürfen Sie nur einen begrenzten Betrag.

Als Ergänzung ist das sinnvoll. Als Hauptweg ist das zu klein.

Ohne GmbH gibt es den betrieblichen Weg nicht.

Dann bleibt die Basisrente. Sie zahlen privat, können die Beiträge aber von der Steuer absetzen. Dafür kommen Sie vor der Rente nicht an das Geld.

So sorgen Sie auch ohne GmbH steuerlich vor.

Details, Paragrafen, Voraussetzungen

Die Grenze für die geförderte Einzahlung in die Direktversicherung steht in § 3 Nr. 63 EStG.

Die Basisrente läuft privat, ist aber als Sonderausgabe absetzbar und braucht keine Gesellschaft — der Weg für alle, bei denen die Unterstützungskasse ausscheidet. Das Kapital ist dafür gebunden.

Die Direktversicherung ist derselbe Weg, den Sie Ihren Mitarbeitern anbieten. Er steht Ihnen offen, wenn Sie in Ihrer GmbH angestellt sind. Allein trägt er für Sie nicht.

Nur mit GmbH oder UG

Den privaten Porsche aus dem Betriebsvermögen kaufen? Geht nicht ohne Steuer. Ihre Altersvorsorge mit Betriebsvermögen aufbauen? Geht!

Ein Sportwagen fährt in das Haus, zwölf Monate lang fällt Lohnsteuer an. Dann steht im Fundament ein Fach „Altersvorsorge“, Lohnsteuer heute fällt keine an, versteuert wird die Auszahlung.

Fährt der Porsche privat, versteuern Sie ihn jeden Monat als geldwerten Vorteil. Das ist Lohn, der nicht als Geld kommt.

Bei der Altersvorsorge über die Firma fließt Ihnen heute kein Lohn zu. Versteuert wird erst die spätere Auszahlung. Das ist eine Verschiebung, keine Ersparnis.

Rechnen Sie das mit Ihrer Steuerberatung durch.

Der Leitfaden zeigt den Weg mit Rechenbeispiel. Er sagt auch, wann sich der Weg nicht lohnt.

Häufige Fragen

Bekommt ein GmbH-Geschäftsführer Krankengeld, wenn er lange krank ist?

Wer als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei ist, hat ohne weiteres Zutun keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld nach § 44 SGB V. Eine Ausnahme gibt es nur bei freiwillig gesetzlicher Versicherung mit ausdrücklichem Wahltarif nach § 53 SGB V; ohne diese Wahlerklärung bleibt es bei der Lücke. Auch die sechswöchige Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG gilt nur für Arbeitnehmer. Ohne Fortzahlungsklausel im Anstellungsvertrag zahlt im Krankheitsfall zunächst niemand.

Habe ich als Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Nur wenn Sie einzahlen. § 43 SGB VI verlangt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Dazu kommt die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Voll erwerbsgemindert ist außerdem erst, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Gemessen wird das am allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht an Ihrem Beruf.

Wie lange muss eine Versorgungszusage laufen, damit das Finanzamt sie anerkennt?

Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen zwischen der Zusage und dem vorgesehenen Rentenbeginn in der Regel mindestens zehn Jahre liegen. Sonst gilt die Zusage als nicht erdienbar (BFH, Urteil vom 21.12.1994, I R 98/93). Wird sie erst nach dem 60. Geburtstag erteilt, nimmt die Finanzverwaltung regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung an.

Was passiert mit meinen GmbH-Anteilen, wenn ich sterbe?

Geschäftsanteile sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich und gehen zunächst auf Ihre Erben über. Eine Einziehung gegen Abfindung ist nach § 34 Abs. 1 GmbHG nur möglich, soweit der Gesellschaftsvertrag sie zulässt. Fehlt eine solche Klausel, werden Ihre Erben Gesellschafter. Sie bekommen dann alle Stimmrechte.

Ist eine Pensionszusage ein Hindernis, wenn ich die Firma später verkaufen will?

Sie ist ein Verhandlungsthema. Die steuerliche Rückstellung wird nach § 6a Abs. 3 EStG mit einem Rechnungszinsfuß von 6 Prozent abgezinst. Sie fällt deshalb regelmäßig niedriger aus als der Betrag, den ein Käufer für die Ablösung ansetzt. Käufer verlangen häufig eine Auslagerung. Die planen Sie Jahre vorher, nicht im Verkaufsjahr.

Fachlich verantwortet von Jochen Schneider, ERGO-Vertreter in Nideggen.

Und Ihr Steuerberater?

Ihr Steuerberater sitzt mit am Tisch. Auf Wunsch komme ich zu dem Termin bei ihm mit.

Wie die Zusammenarbeit läuft

Was über den Betrieb läuft, hat steuerliche Folgen. Die beurteilt er, nicht ich. Ich bringe die Zahlen mit, die er dafür braucht. So muss niemand zwischen zwei Beratern hin- und herlaufen.

Wenn Ihr Steuerberater sagt, dass es sich für Ihren Betrieb nicht rechnet, ist das die Antwort. Dann lassen wir es.

Diese Stellen regeln Sie selbst — oder niemand. Wer nur einen Punkt regelt, hat die anderen weiterhin offen. Das merkt er erst, wenn er dort ankommt.

Der nächste Schritt: Wir rechnen. Wir gehen die Punkte durch, die für Ihren Betrieb gelten, und setzen an jeden eine Zahl. Was dabei herauskommt, rechnen Sie mit Ihrer Steuerberatung nach.

Erstgespräch vereinbaren

Kurz anrufen lassen statt lange lesen: Sie hinterlassen Ihre Nummer, Jochen Schneider meldet sich innerhalb von 24 Stunden.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Für Sie selbst haben Sie jetzt den Überblick.

Das Haus Ihres BetriebsEin Haus im Querschnitt: Das Fundament im Boden sind Sie, der Inhaber. Im Geschoss darüber arbeiten Ihre Leute. Von rechts drücken drei Pfeile gegen die Wand: Haftung, Recht, Cyber. Das Dach — die Sachwerte — liegt zuoberst, weil es ersetzbar ist.01SIE — DAS FUNDAMENTnicht ersetzbar02 · IHRE LEUTE03 · HAFTUNGSCHADENRECHTCYBER04 · SACHWERTEersetzbar

Sie — Das Fundament

  1. Absicherung Ihrer Arbeitskraft
  2. Absicherung unter Gesellschaftern
  3. Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse
  4. Basisrente und Direktversicherung
02

Ihre Leute

Sie halten den Betrieb zusammen. Ihre Leute halten ihn am Laufen.

Betriebliche Altersvorsorge, Krankenversicherung, Unfallschutz und weitere Arbeitgeberleistungen.

Anrufen