„Wer den Nutzen hat, muß auch den Schaden tragen.“
Dritter Schritt von vier
Fast jeder Betrieb hat eine Haftpflicht.Fast keiner weiß, wie weit sie reicht.
Fordert ein Kunde oder eine Behörde Schadenersatz von Ihrem Betrieb, zahlt zuerst Ihre Betriebshaftpflicht, dann die GmbH aus ihrem Vermögen. Reicht beides nicht, zahlen Sie am Ende persönlich — mit Haus, Erspartem und Altersvorsorge. Wo diese Grenze bei Ihnen verläuft, hängt an Ihrer Deckungssumme und an Ihrer Rolle als Geschäftsführer.
Steht der Betrieb, kommen die Ansprüche.
Fachlich verantwortet von Jochen Schneider, ERGO-Vertreter in Nideggen.
Ein Anspruch bleibt nicht stehen,wo Sie ihn vermuten.
Die GmbH schützt Ihr Privatvermögen. Aber nicht in jeder Rolle: Als Geschäftsführer haften Sie persönlich — genau dort hört der Schutz auf.
„Läuft Ihre Betriebshaftpflicht noch auf den Umsatz von vor acht Jahren, machen wir zuerst die. Nicht die D&O, die Police für Ihre persönliche Haftung, obwohl die mir mehr bringt. Und hat die ERGO für Ihren Fall nichts Passendes, sage ich Ihnen das.“
Etwas passiert
Wann haben Sie Ihre Deckungssumme zuletzt geprüft — und wie hoch war Ihr Umsatz damals im Vergleich zu heute?
Ein Besucher stürzt auf Ihrem Hof. Ihr Monteur beschädigt beim Kunden fremdes Eigentum. Eine Lieferung wird falsch verladen. Nichts davon ist spektakulär. Genau so fangen die meisten Fälle an.
Für Schäden, die Ihre Leute anrichten, haften Sie mit. Wie weit das für Sie geht, zieht allein eine Zahl: Ihre Deckungssumme — die Obergrenze in Ihrer Police.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Das regeln § 831 BGB (Sie haften für Schäden, die Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen) und § 823 BGB (der Anspruch des Geschädigten gegen Sie).
Der Anspruch trifft die GmbH
Die Deckungssumme ist eine Obergrenze, kein Richtwert. Bis zu ihr zahlt der Versicherer. Was darüber liegt, zahlen Sie — aus dem Betriebsvermögen, in dem Moment, in dem es ohnehin schon teuer ist. Wann Ihre Summe festgelegt wurde, steht in Ihrer Police. Was Ihr Betrieb heute wert ist, wissen Sie.
Die Lösung dafür · der Grundvertrag
Betriebshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflicht haben Sie vermutlich schon.
Aber: Die Deckungssumme passt oft nicht mehr.
Sie wurde für den Umsatz und die Mitarbeiterzahl von damals festgelegt. Ihr Betrieb ist seitdem gewachsen.
Die Summe muss zum Betrieb von heute passen.
Dann endet die Deckung dort, wo auch Ihr Risiko endet. Sonst endet sie früher. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst.
Ihr Vertrag ist dann so groß wie Ihr Betrieb heute.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Zuerst haftet die Gesellschaft — mit dem Betriebsvermögen, den Maschinen, dem Warenlager, dem Konto. Diesen Vertrag hat praktisch jeder Betrieb. Entscheidend ist die Höhe der Deckungssumme.
Sie deckt, was Dritte von Ihrem Betrieb fordern: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch die Ihrer Mitarbeiter.
Prüfen: Deckungssumme gegen Umsatz und Mitarbeiterzahl von heute, nicht von der Vertragsunterschrift. Das ist der Punkt, an dem ich in den meisten Betrieben etwas finde.
Wo der Schutz der GmbH endet
Jetzt kommt die Stelle, für die Sie die GmbH überhaupt gegründet haben. Das Schild trennt das Vermögen der Gesellschaft von Ihrem privaten.
In Ihrer Rolle als Gesellschafter hält es. Es schützt Sie für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihr Einsatz ist die Einlage, mehr verlangt Ihnen das Gesellschaftsrecht dafür nicht ab. In dieser Rolle ist nichts zu tun und nichts zu kaufen.
Haben Sie für einen Kredit der GmbH persönlich gebürgt oder eine Sicherheit aus Ihrem Privatvermögen gestellt?
Wenn ja, hält das Schild an dieser Stelle nicht. Eine Bürgschaft ist ein eigener Vertrag zwischen Ihnen und der Bank. Die GmbH schützt Sie davor nicht. Banken verlangen das bei einem bankfinanzierten Betrieb häufig als Bedingung für den Kredit.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Die Bürgschaft ist ein eigener Vertrag nach § 765 BGB zwischen Ihnen und der Bank — unabhängig von § 13 Abs. 2 GmbHG, der nur die Verbindlichkeiten der Gesellschaft betrifft.
Sie sind aber nicht nur Gesellschafter. Sie sind auch Geschäftsführer. Und als Geschäftsführer schützt Sie die GmbH nicht.
Die Lücke: Sie persönlich
Steht in Ihrer Police, dass sie auch Sie persönlich meint — nicht nur die GmbH?
Als Geschäftsführer schulden Sie der Gesellschaft nach § 43 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Verletzen Sie diese Pflicht, haften Sie persönlich und unbeschränkt: mit Haus, Erspartem und Altersvorsorge. Eine verspätete Insolvenzanzeige, ein übersehener Vertrag, eine nicht abgeführte Sozialabgabe. Mehr braucht es nicht.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Die Pflicht zur Sorgfalt steht in § 43 GmbHG, die Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzanzeige in § 15a InsO.
Angenommen, auch diese Rolle wäre gedeckt. Dann unterschreiben Sie einen Großauftrag, ohne vorher zu rechnen, was er Sie im schlimmsten Fall privat kostet. Wenn etwas passiert, ruft Ihr Anwalt bei einer Versicherung an. Nicht Sie bei Ihrer Bank. Zu Hause muss niemand wissen, was § 43 GmbHG ist. Und die Frage nach Ihrer persönlichen Absicherung ist beantwortet.
Und wenn nicht? Dann holt sich Ihre eigene GmbH das Geld von Ihnen zurück. Bei mehreren Gesellschaftern kann sie dazu sogar verpflichtet sein.
Wovon zahlen Sie das? Nicht aus der GmbH — die ist ja diejenige, die fordert.
Was dann bleibt, ist das, was Sie sich privat aufgebaut haben. Genau das, worum es beim Thema Inhaber geht.
Die Lösung dafür
Geschäftsführer-Haftpflicht (D&O) — die Police für Sie persönlich
Als Gesellschafter ist Ihr Privatvermögen von der GmbH getrennt.
Aber: Als Geschäftsführer gilt dieser Schutz nicht.
Dort meint § 43 GmbHG Sie persönlich — unabhängig von Ihrer Rolle als Gesellschafter.
Auch diese Rolle lässt sich absichern.
Dann ruft im Ernstfall Ihr Anwalt bei einer Versicherung an. Nicht Sie bei Ihrer Bank.
Sie entscheiden als Chef, nicht mit dem Blick aufs Eigenheim.
Setzt voraus: eine GmbH, UG oder AG. Als Einzelunternehmer brauchen Sie das nicht — dort ist die Betriebshaftpflicht der wichtigere Vertrag.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Sie deckt Ansprüche, die sich gegen Sie persönlich als Geschäftsführer richten, nicht gegen die Firma. Dazu gehört auch der Fall, in dem die eigene Gesellschaft fordert.
Sonderfall Insolvenzanzeige: Der BGH hat 2020 entschieden, dass ein Anspruch wegen Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO) grundsätzlich unter eine D&O fallen kann (Urteil vom 18.11.2020, IV ZR 217/19). Ob Ihre Police das im Einzelfall trägt, hängt von deren Ausschlüssen ab. Das kläre ich anhand Ihrer Bedingungen.
Wenn Sie derjenige sind, der fordert
Bisher ging es um Ansprüche, die auf Sie zukommen. Es gibt auch den umgekehrten Fall: Sie sind derjenige, der etwas durchsetzen muss. Ein fremder Autofahrer beschädigt Ihren Firmenwagen, ein Wettbewerber verbreitet unwahre Tatsachen über Ihren Betrieb, ein Mitarbeiter klagt.
Die Lösung dafür · in die andere Richtung
Firmen-Rechtsschutz
Wer im Recht ist, will es auch durchsetzen. Zu Recht.
Aber: Recht haben reicht nicht.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Rechnungen. Die zweite stellen Anwalt und Gericht, bevor feststeht, wer sie am Ende trägt.
Die Kosten des Streits sind gedeckt.
Dann entscheiden Sie nach der Rechtsfrage, nicht nach dem Streitwert.
Sie klagen, wenn Sie im Recht sind — nicht nur, wenn Sie es sich leisten können.
Ein Rechtsschutzvertrag zahlt nicht den Schaden, den ein anderer Ihnen zufügt — das schuldet die Gegenseite. Er übernimmt die Kosten der Auseinandersetzung: Anwalt und Gericht, auch wenn niemand vorher weiß, wie lange sie dauert. Wie weit er das trägt, steht in Ihrem Vertrag — Versicherungssumme, Selbstbehalt und Wartezeit gehören dazu, und vor der Übernahme prüft der Versicherer die Erfolgsaussicht.
Wenn Ihre Systeme stehen
Die Lösung dafür · auch ein Stillstand
Cyberversicherung
Eine Betriebshaftpflicht haben Sie.
Aber: Ihre Betriebshaftpflicht deckt nur, was Dritte von Ihnen fordern.
Die Tage, an denen bei Ihnen nichts läuft, deckt sie nicht.
Eine Cyberversicherung deckt Haftung, Stillstand und Wiederherstellung zusammen.
Dann läuft das über einen Vertrag statt über drei Rechnungen.
Ein Anruf statt drei Baustellen, wenn die Systeme stehen.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Ein verschlüsseltes System legt einen Betrieb genauso still wie ein Feuer — nur ohne Rauch und ohne Gutachter.
Nach einem Datenvorfall gilt gegenüber der Aufsichtsbehörde eine Meldefrist von 72 Stunden (Art. 33 DSGVO), und Betroffene können Schadenersatz verlangen (Art. 82 DSGVO). Dazu kommen die Tage, an denen der Betrieb steht.
Eine Cyberpolice deckt drei Teile zusammen: Haftung gegenüber Dritten, Betriebsunterbrechung und Wiederherstellung der Systeme.
Häufige Fragen
Haftet ein GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?
Ja, in bestimmten Fällen. Nach § 43 GmbHG schuldet ein Geschäftsführer der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, haftet er persönlich und unbeschränkt, auch mit privatem Vermögen — etwa bei einer verspäteten Insolvenzanzeige oder einem übersehenen Vertrag. Als Gesellschafter ist er auf seine Einlage beschränkt. Eine Ausnahme gilt, wenn er für einen Kredit der Gesellschaft persönlich gebürgt hat: Dann haftet er auch dafür privat.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht sein?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht, sie hängt von Umsatz, Mitarbeiterzahl und Branche ab. Ein Anhaltspunkt: Nach § 831 BGB haften Sie auch für Schäden, die Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen, etwa wenn ein Monteur fremdes Eigentum beschädigt. Die Deckungssumme sollte deshalb mit der Betriebsgröße mitwachsen.
Was passiert, wenn ich die Insolvenzantragspflicht verpasse?
Wird die Insolvenz eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmens nicht rechtzeitig angemeldet, verstößt das gegen § 15a InsO. Zahlungen, die danach noch aus der Gesellschaft fließen, muss der Geschäftsführer nach § 15b InsO ersetzen. Der BGH hat entschieden, dass dieser Anspruch grundsätzlich unter die D&O-Bedingungen fällt (Urteil vom 18.11.2020, IV ZR 217/19). Ob Ihre Police im Einzelfall zahlt, hängt von deren Ausschlüssen ab. Das prüfe ich mit Ihnen anhand Ihrer Bedingungen.
Haftet mein Betrieb, wenn ein Kunde vor Ort einen Schaden erleidet?
Ja. Verletzt sich ein Kunde auf Ihrem Betriebsgelände, etwa durch einen Sturz, kann er nach § 823 BGB Schadenersatz von Ihrem Betrieb verlangen. Diesen Anspruch deckt die Betriebshaftpflicht ab — vorausgesetzt, die Deckungssumme reicht aus und die Police wurde nicht seit Jahren unverändert für einen kleineren Betrieb kalkuliert.
Brauche ich eine D&O als Einzelunternehmer?
Nein. Eine D&O-Versicherung deckt die Haftung bestellter Organe: Geschäftsführer einer GmbH oder UG nach § 43 GmbHG und Vorstände einer AG nach § 93 AktG. Wer als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter einer GbR arbeitet, hat kein Organ und haftet ohnehin unmittelbar. Dort trägt die Betriebshaftpflicht den größeren Teil.
Zahlt die Betriebshaftpflicht bei einem Hackerangriff?
Nein. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Dritten durch den Betrieb entstehen. Die Folgen eines Datenvorfalls deckt sie nicht. Nach einem Hackerangriff greift eine eigene Cyberversicherung: Sie deckt typischerweise Haftung gegenüber Dritten, Betriebsunterbrechung und Systemwiederherstellung zusammen. Zusätzlich gilt eine Meldefrist von 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO.
Können Kunden nach einem Datenleck Schadenersatz verlangen?
Ja. Nach Art. 82 DSGVO können Betroffene Schadenersatz verlangen, wenn ihre Daten durch einen Vorfall im Betrieb offengelegt wurden. Zusätzlich gilt die Meldepflicht binnen 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO. Eine Cyberversicherung deckt genau diesen Haftungsteil ab, zusammen mit Systemwiederherstellung und dem Umsatzausfall während des Stillstands.
Fachlich verantwortet von Jochen Schneider, ERGO-Vertreter in Nideggen.
Erstgespräch vereinbaren
Kurz anrufen lassen statt lange lesen: Sie hinterlassen Ihre Nummer, Jochen Schneider meldet sich innerhalb von 24 Stunden.
Für Ihre Haftung haben Sie jetzt den Überblick.
Was man anfassen kann
Erst wenn Menschen und Ansprüche geregelt sind, reden wir über Gegenstände.
Gebäude, Inhalt, Betriebsunterbrechung, Maschinen, Fuhrpark und Transport.