„Mitarbeiter sind keine Kostenfaktoren!“
Zweiter Schritt von vier
Eine offene Stelle kostet Sie mehrals jede Zusatzleistung.
Gute Leute kommen dorthin, wo es mehr gibt als Gehalt — und sie bleiben dort auch. Vier Stellen zeigen, was Sie davon schon bieten, ohne dass es jemand weiß. Und wo eine offene Stelle Sie am meisten kostet.
Sie halten den Betrieb zusammen. Ihre Leute halten ihn am Laufen.
Fachlich verantwortet von Jochen Schneider, ERGO-Vertreter in Nideggen.
Es ist nicht die Zusatzleistung, die kostet.Es ist die leere Stelle.
Jeder Mitarbeiter geht denselben Weg durch Ihren Betrieb: bewerben, arbeiten, abgeworben werden, aufhören. An zwei Stellen verlieren Sie ihn. Beide Male aus demselben Grund.
„Ich rate davon ab, alles auf einmal einzuführen. Was Sie im nächsten mageren Jahr zurücknehmen müssen, schadet mehr, als es genutzt hat. Fangen Sie mit einer Leistung an, die zu Ihren Leuten passt. Das kostet mich beim ersten Termin drei Abschlüsse.“
Er bewirbt sich. Oder eben nicht.
Wie lange ist Ihre letzte offene Stelle schon offen — und welchen Auftrag haben Sie zuletzt abgelehnt, weil die Leute fehlten?
Die Lösung dafür · wirkt sofort
Betriebliche Krankenversicherung
Eine Zusatz-Krankenversicherung für Ihre Leute: Facharzttermin in Wochen, Zahnersatz, Vorsorge. Sie geben damit schon mehr, als auf dem Gehaltszettel steht.
Aber: Mehr Gehalt kommt nur zum Teil an.
Darauf zahlen Sie Lohnnebenkosten. Bei Ihrem Mitarbeiter kommt nach Steuern und Beiträgen nur ein Teil davon an.
Sie geben ihm stattdessen den Facharzttermin in Wochen statt in Monaten.
Bis 50 Euro im Monat bleibt das für Ihren Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei. Und zu Hause wird darüber geredet.
So einen Betrieb verlässt man nicht für ein paar Euro.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Was Sie bereits bezahlen, sehen Sie auf keiner Rechnung.
Die zweite Frage ist die teurere. Eine unbesetzte Stelle kostet nicht das Gehalt, das Sie nicht zahlen. Sie kostet den Beitrag, den dieser Mensch erwirtschaftet hätte, die Überstunden der Übrigen — und die Aufträge, die Sie deshalb ablehnen. Wer einmal abgelehnt hat, wird beim nächsten Mal seltener gefragt.
Ein Bewerber vergleicht zwei Angebote. Bietet einer eine Zusatzleistung, die der andere nicht hat, steht bei ihm eine Zeile mehr. Zusatzleistungen sind kein Wohlfahrtsposten. Sie sind der günstigere von zwei Wegen.
Dazu Zahnersatz und Vorsorge. Im Alltag spürbar — anders als eine Rente in dreißig Jahren.
Einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss gibt es hier nicht. Die Pflicht aus § 1a BetrAVG gilt nur für die Altersvorsorge. Die Höhe legen Sie fest.
Bis 50 Euro im Monat bleibt der Beitrag für Ihren Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei, wenn Sie als Betrieb direkt an den Versicherer zahlen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag abgabenpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Die Lösung dafür · sichtbar von außen
Dienstrad
Ein Anreiz muss nicht viel kosten, um zu wirken.
Aber: Ein Dienstwagen als Anreiz ist teuer.
Er bindet Sie über Jahre an einen hohen Monatsbetrag. Und das für einen einzigen Mitarbeiter.
Es wird stattdessen ein Dienstrad.
Das zahlt Ihr Mitarbeiter aus seinem eigenen Entgelt. Sie zahlen nichts dazu. Und weil sein Brutto sinkt, sinken auch Ihre Sozialabgaben.
Sieht aus wie ein Extra — und kostet Sie keinen Zuschuss.
Abgrenzung: Das Leasing selbst ist kein Versicherungsgeschäft. Es fällt nicht unter meine Erlaubnis nach § 34d Abs. 7 GewO. Den Vertrag schließt Ihr Betrieb mit dem Anbieter, nicht mit mir. Ich sage Ihnen, wer das macht. Und ich kümmere mich um das, was drumherum abgesichert gehört: Vollkasko, Haftpflicht, und was bei einer Kündigung mit den Raten passiert.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Der Mitarbeiter wandelt dafür einen Teil seines Entgelts um. Das mindert sein sozialversicherungspflichtiges Brutto. Versteuert und verbeitragt wird stattdessen der geldwerte Vorteil aus der Überlassung, der deutlich darunter liegt. Sichtbar ist die Leistung trotzdem — und in der Region hat es kaum jemand im Angebot.
Das Leasing läuft über einen Anbieter, mit dem die ERGO seit 2016 zusammenarbeitet und an dem sie beteiligt ist. Die Versicherungen rundherum kommen von der ERGO und damit von mir: Vollkasko, Verschleiß, Haftpflicht, Rechtsschutz.
Er arbeitet
Was zahlen Sie Ihren Leuten schon heute, ohne dass es einer weiß?
Läuft ohnehin · über die Lohnbuchhaltung
Betriebliche Altersvorsorge — der Zuschuss, den Sie schon zahlen
Den Zuschuss zahlen Sie längst.
Aber: Wer sich bei Ihnen bewirbt, erfährt nichts davon.
Der Zuschuss läuft still über die Lohnbuchhaltung. Sie zahlen ihn trotzdem.
Denselben Zuschuss können Sie im Bewerbungsgespräch nennen.
Er kostet Sie keinen Cent mehr, steht aber in der Zeile, in der Ihr Angebot mit dem von nebenan verglichen wird.
Nebenan zahlt man denselben Zuschuss. Nur redet dort keiner darüber.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Hier passiert nichts Dramatisches, deshalb übersieht man diese Zeit leicht. Genau in ihr entscheidet sich, ob Ihr Mitarbeiter später abgeworben werden kann.
Zwei Dinge laufen bei Ihnen schon: ein gesetzlicher Zuschuss und eine Frist, die früher endet, als die meisten erwarten.
Wandelt ein Mitarbeiter Entgelt um, schulden Sie ihm 15 Prozent davon als Zuschuss (§ 1a, § 26a BetrAVG), soweit Sie dadurch Sozialabgaben einsparen. Seit 2022 gilt das auch für Verträge, die vor der Reform geschlossen wurden. Steuerfrei bleiben die Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Nr. 63 EStG) — beitragsfrei in der Sozialversicherung ist davon nur die Hälfte, 4 Prozent.
Die Lösung dafür · rund um die Uhr
Gruppenunfallversicherung
Über die Berufsgenossenschaft sind Ihre Leute im Betrieb versichert.
Aber: Am Wochenende zahlt die Berufsgenossenschaft nicht.
Sie zahlt nur, was im Betrieb oder auf dem Weg dorthin passiert.
Die Gruppenunfallversicherung gilt rund um die Uhr.
Dann ist Ihr Mitarbeiter auch abgesichert, wenn er sich am Wochenende verletzt, nicht nur bei der Arbeit.
Ein Schutz, der ihn auch nach Feierabend an Sie erinnert.
Der Teil, den die meisten nicht kennen
Ein großer Teil der Unfälle passiert in der Freizeit. In Betrieben mit körperlicher Arbeit ist das die Leistung, die am ehesten verstanden wird.
Ein Vertrag deckt die gesamte gemeldete Gruppe ab. Neue und ausscheidende Mitarbeiter laufen über eine Sammelabrechnung, statt über Einzelverträge.
Der Teil, den die meisten nicht kennen: Schon bei Vertragsschluss lässt sich festlegen, dass ein Teil der Leistung an den Betrieb geht. Fällt jemand nach einem Unfall lange aus, steht damit Geld bereit, um für diese Zeit eine Vertretung einzustellen. Der Vertrag sichert dann nicht nur Ihren Mitarbeiter ab, sondern auch die Lücke, die er hinterlässt.
Er wird abgeworben
Wie lange bleiben Ihre besten Leute, wenn nebenan mehr geboten wird?
Die Lösung dafür · und die beiden davor
Das ERGO-Wertschätzungspaket
Der Wettbewerb sucht dieselben Leute wie Sie.
Aber: Eine Gehaltserhöhung lässt sich überbieten.
Und sie erhöht Ihre Lohnnebenkosten gleich mit.
Er verliert beim Wechsel Krankenversicherung, Unfallschutz und Ihren Zuschuss zur Altersvorsorge.
Das muss der Wettbewerber erst überbieten, bevor über Gehalt gesprochen wird.
Drei Gründe zu bleiben, die keine Gehaltserhöhung ausgleicht.
1 · Altersvorsorge
Der Baustein, bei dem Sie ohnehin schon drin sind. Wirkt beim Bleiben.
2 · Krankenversicherung
Der schnellste sichtbare Unterschied zum Betrieb nebenan. Wirkt beim Kommen und beim Bleiben.
3 · Unfallschutz
Gilt auch nach Feierabend. Wirkt dort, wo körperlich gearbeitet wird.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Gehalt hält nicht — Gehalt wird überboten. Was hält, ist das, was ein Wechsel ihn kosten würde. Und das ist bei den meisten Betrieben: nichts.
Der Gute geht dorthin, wo es etwas gibt, das bei Ihnen fehlt. Die Stelle bleibt offen. Die Suche beginnt von vorn. Die Übrigen machen seine Arbeit mit.
Altersvorsorge, Krankenversicherung und Unfallschutz als abgestimmtes Paket statt als drei Einzelentscheidungen. Ein Bewerber, der zwischen zwei Angeboten in Düren und Umgebung wählt, sieht bei Ihnen drei Zeilen statt einer.
Für Sie als Betrieb: Zuschüsse zu allen drei Bausteinen sind Betriebsausgabe und mindern den Gewinn, auf den Sie Steuern zahlen.
Die drei Bausteine lassen sich auch einzeln einführen. Mein Rat: Fangen Sie mit dem an, der zu Ihren Leuten passt.
Er hört auf
Was passiert mit den Leasingraten des Dienstrads, wenn Ihr Mitarbeiter kündigt — oder monatelang ausfällt?
Die Lösung dafür
Arbeitgeber-Ausfallabsicherung zum Dienstrad
Die Gehaltsumwandlung endet, sobald Ihr Mitarbeiter geht.
Aber: Der Leasingvertrag läuft weiter.
Die Raten bleiben im Betrieb — für ein Rad, das niemand mehr fährt.
Die Raten sind für genau diesen Fall abgesichert.
Dann trägt sie die Versicherung: bei Kündigung, bei langer Krankheit, in der Elternzeit.
Das Dienstrad bleibt ein Anreiz, kein offener Posten.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Irgendwann geht jeder — in Rente, in Elternzeit, zum Wettbewerber. Das ist normal und kein Versäumnis. Teuer wird es an der Stelle, an die kaum ein Chef denkt, weil sie erst zwei Jahre nach der Unterschrift auftaucht.
Der Leasingvertrag läuft weiter, die Gehaltsumwandlung nicht. Dann zahlt der Betrieb die Raten für ein Rad, das niemand mehr fährt. Dafür gibt es eine eigene Absicherung — genau da liegt mein Teil der Sache.
Sie greift für die Restlaufzeit des Leasingvertrags. Ohne sie bleibt dieses Risiko im Betrieb — bei einem Rad überschaubar, bei einer Flotte nicht mehr.
Läuft automatisch
Was mit der Altersvorsorge passiert, wenn er geht
Der Vertrag geht mit Ihrem Mitarbeiter — nicht mit Ihnen.
Was über Entgeltumwandlung aufgebaut wurde, gehört ihm ab dem ersten Beitrag.
Ihre Beitragspflicht endet in dem Moment, in dem er geht.
Der Übergang lässt sich vor dem Wechsel regeln.
Er führt den Vertrag beim neuen Arbeitgeber fort oder lässt ihn ruhen. Wie das sauber läuft, klären wir vorher.
Geregelt, bevor irgendwer nachfragen muss.
Details, Paragrafen, Voraussetzungen
Was über Entgeltumwandlung aufgebaut wurde, gehört dem Mitarbeiter ab dem ersten Beitrag (§ 1b Abs. 5 BetrAVG).
Häufige Fragen
Muss ich als Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bezuschussen?
Ja. Bei Entgeltumwandlung ist der Zuschuss Pflicht: 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit Sie dadurch Sozialabgaben einsparen (§ 1a, § 26a BetrAVG). Das gilt seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Seit 2022 auch für Altverträge, die vor der Reform abgeschlossen wurden. Wie Sie den Zuschuss sichtbar machen, entscheiden Sie.
Haben meine Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung?
Ja. Nach § 1a BetrAVG kann das jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verlangen. Ein Teil seines Gehalts wird dann in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, unabhängig davon, ob Sie das als Betrieb aktiv anbieten. Ablehnen können Sie das nicht. Den Durchführungsweg bestimmen Sie aber mit. Der gesetzliche Zuschuss kommt in jedem Fall hinzu.
Wie hoch darf die Entgeltumwandlung steuerfrei sein?
Für 2026 liegt die steuerfreie Grenze nach § 3 Nr. 63 EStG bei 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, das entspricht 8.112 Euro im Jahr. Sozialversicherungsfrei sind davon 4 Prozent, also 4.056 Euro im Jahr. Beide Werte ändern sich jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Ist die betriebliche Krankenversicherung für den Mitarbeiter steuerfrei?
Nur bis zu einer Freigrenze. Bleibt der monatliche Beitrag pro Mitarbeiter bei maximal 50 Euro und zahlen Sie als Arbeitgeber und Versicherungsnehmer direkt an den Versicherer, bleibt der Sachbezug abgabenfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag abgabenpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Wer zahlt die Dienstrad-Raten, wenn ein Mitarbeiter kündigt?
Dienstradverträge laufen üblicherweise 36 Monate zwischen Ihrem Betrieb und dem Anbieter. Die Entgeltumwandlung endet dagegen mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne gesonderte Regelung bleibt die Rate beim Betrieb, obwohl der Mitarbeiter nicht mehr da ist. Üblich ist deshalb eine Arbeitgeber-Ausfallabsicherung, die Kündigung, längere Krankheit und Elternzeit abdeckt; sie gehört zum Vertragswerk, nicht zum Leasing selbst.
Und Ihr Steuerberater?
Ihr Steuerberater sitzt mit am Tisch. Auf Wunsch bin ich bei diesem Termin dabei.
Wie die Zusammenarbeit läuft
Was über den Betrieb läuft, hat steuerliche Folgen. Das beurteilt er, nicht ich. Ich bringe die Zahlen mit, die er dafür braucht. So muss niemand zwischen zwei Beratern hin- und herlaufen.
Wenn Ihr Steuerberater sagt, dass es sich für Ihren Betrieb nicht rechnet, ist das die Antwort. Dann lassen wir es.
Fachlich verantwortet von Jochen Schneider, ERGO-Vertreter in Nideggen.
Erstgespräch vereinbaren
Kurz anrufen lassen statt lange lesen: Sie hinterlassen Ihre Nummer, Jochen Schneider meldet sich innerhalb von 24 Stunden.
Für Ihre Leute haben Sie jetzt den Überblick.
02 · Ihre Leute
Wenn Ansprüche kommen
Steht der Betrieb, kommen die Ansprüche.
Betriebshaftpflicht, persönliche Haftung der Geschäftsführung, Rechtsschutz und Cyberschäden.