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„Während man aufschiebt, vergeht das Leben.“

Seneca, um 63 n. Chr.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer

Ihre Firma erwirtschaftet den Gewinn. Die Frage ist nur, wem er am Ende gehört.

Ihre Firma kann Ihnen eine Altersversorgung zusagen. Das Geld dafür mindert ihren Gewinn — Sie versteuern es erst bei der Auszahlung. So sieht es § 4d EStG vor.

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Jochen Schneider, Agenturleiter in Nideggen · Kreis Düren.

Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO — ausschließlich für die ERGO Beratung und Vertrieb AG tätig. Erstinformation

Jochen Schneider, Agenturleiter

Position 01 — Die Ausgangslage

Die Firma läuft. Privat steht wenig dahinter.

Der Gewinn stimmt zum ersten Mal richtig. Die Firma trägt sich, sie wächst sogar. Was sich in diesen Jahren oft nicht mitentwickelt, ist das, was Ihnen privat gehört — unabhängig von der Firma.

Das liegt in der Natur der Sache: Wer aufbaut, lässt das Geld im Unternehmen arbeiten. Dann hängt aber alles an einem einzigen Wert.

Ihr Vermögen steckt in der Firma. Und es hängt an ihr — an Auftragslage, Nachfolge, Verkaufspreis.

Der Betrieb ist mein Vermögen.

Ein Satz, den ich in Erstgesprächen oft höre.

Beruhigend ist das nur, solange der Betrieb läuft.

42 %

Grenzsteuersatz ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (§ 32a EStG, 2026). Jeder zusätzliche Euro Gehalt wird ab dort zu 42 % besteuert.

Position 02 — Der Mechanismus

Die Firma wendet einen Teil des Gewinns für Ihre Versorgung auf.

01

Der Firmengewinn

Ein Teil davon soll ohnehin Ihnen zugutekommen — als Gehalt, als Ausschüttung oder eben anders.

02

Die Versorgungszusage

Die Firma sagt Ihnen eine Altersversorgung zu und wendet dafür Beträge auf. Diese mindern den zu versteuernden Gewinn.

03

Ihr Vermögen

Der Betrag baut sich für Sie auf. Halten Sie die Mehrheit, ist dieses Geld bei einer Insolvenz der Firma nicht automatisch geschützt – anders als bei Angestellten. Das muss vertraglich geregelt werden; wie, besprechen wir.

§ 4d EStG regelt das seit Jahrzehnten. Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Unterstützungskassen steht in § 4d EStG. Besteuert wird erst bei der Auszahlung. Der Vorteil ist zunächst eine Verschiebung.

Welcher Durchführungsweg passt und in welcher Höhe eine Zusage angemessen ist, hängt von Ihrer Beteiligung, Ihrem Gehalt und dem Alter der Firma ab. Rechnen Sie das mit Ihrer Steuerberatung durch — ich informiere über die Versorgung, nicht über Ihre Steuer.

Position 03 — Ein Rechenbeispiel

Derselbe Aufwand für die Firma. Ein anderer Rest für Sie.

Angenommen, die Firma wendet 12.000 € im Jahr auf — einmal als zusätzliches Geschäftsführergehalt, einmal über eine Versorgungszusage.

Über eine Versorgungszusage

Als Gehalt ausgezahlt

12.000€

bleiben zunächst voll erhalten. Versteuert wird später bei der Auszahlung — zu dem Satz, der dann gilt.

6.960€

bleiben in diesem Beispiel sofort übrig — angenommener Grenzsteuersatz 42 %, Steuerjahr 2026, ohne Soli und Kirchensteuer.

5.040€

gehen im selben Beispiel sofort an das Finanzamt.

verbleibend Steuer

Rechenbeispiel: 12.000 € jährliche Zuwendung statt gleich hoher Gehaltszahlung, ab rund 82.000 € zu versteuerndem Einkommen. Versteuert wird später bei Auszahlung. Keine Steuerberatung — bitte mit Ihrer Steuerberatung prüfen.

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Jochen Schneider

Position 04 — Wer das mit Ihnen durchgeht

Jochen Schneider

Ich leite die ERGO-Agentur in Nideggen und arbeite mit Geschäftsführern kleiner und mittlerer Betriebe aus der Region. Ich rechne Ihnen die Zahlen vor, nenne Ihnen die Kosten und die Risiken dazu — und wenn es nicht passt, sage ich das genauso direkt.

  • Ich bin nicht unabhängig. Ich bin gebundener Versicherungsvertreter der ERGO. Deshalb sage ich Ihnen offen: Die Lösung kommt von der ERGO — und Sie können vergleichen.
  • Das Erstgespräch kostet nichts und ist kein Verkaufstermin. Wir klären zuerst, ob der Weg für Sie überhaupt trägt.
  • Wenn es sich nicht lohnt, sage ich das — im Erstgespräch, nicht erst nach dem Antrag. Bei jungen oder schwankenden Betrieben rate ich oft dazu, noch zu warten. Das kostet mich eine Provision. Ihnen erspart es eine Fehlentscheidung.

Position 06 — Was dagegen spricht

Versicherung und Geldanlage — sollte man das nicht trennen?

Drei Einwände, die in Erstgesprächen fast immer kommen.

„Versicherung und Geldanlage sollte man nie mischen."

Die Versorgungszusage ist ein arbeitsrechtliches Instrument: Die Firma sagt Ihnen eine Leistung zu und wendet dafür Beträge auf. Wie im Hintergrund rückgedeckt wird, ist eine zweite, davon getrennte Entscheidung. Der steuerliche Effekt entsteht durch die Zusage selbst, nicht durch ein bestimmtes Anlageprodukt.

„Ein ETF-Depot ist günstiger und flexibler."

Für privates Sparen aus bereits versteuertem Gehalt stimmt das. Hier geht es aber um Geld, das die Firma sonst als Gehalt ausgezahlt hätte – und das vorher voll versteuert worden wäre. Der eigentliche Vergleich lautet: nach Steuer anlegen oder vor Steuer aufbauen. Zwei verschiedene Ausgangspunkte – und kein Widerspruch zu einem Depot daneben.

„Provisionsberater empfehlen, was ihnen nützt."

Deshalb sage ich es offen: Ich bin gebundener Vertreter der ERGO, keine unabhängige Beratung. Genau deswegen prüfen wir im Erstgespräch zuerst, ob der Weg für Ihre Firma überhaupt trägt — nicht, ob ein Abschluss möglich ist. Passt es nicht, sage ich das, auch wenn ich daran nichts verdiene.

Position 07 — Der Leitfaden

Was Sie darin finden

  1. Der Weg in drei Sätzen

    S. 2

    Wie aus Firmengewinn privates Vermögen wird — ohne Fachbegriffe, die man erst nachschlagen muss.

  2. § 4d EStG, einfach erklärt

    S. 3

    Mit Verweis auf die Gesetzesquelle, damit Sie oder Ihre Steuerberatung es selbst nachlesen können.

  3. Das Rechenbeispiel offengelegt

    S. 5

    Woher die Größenordnung kommt, wovon sie abhängt — und ab wann sie nicht mehr stimmt.

  4. Wann sich der Weg nicht lohnt

    S. 7

    Die Fälle, in denen ich abrate. Es gibt sie, und sie stehen im Leitfaden.

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Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer — oder in einer ähnlichen Position?

Also an der Firma beteiligt und zugleich ihr Geschäftsführer — etwa bei GmbH, UG oder GmbH & Co. KG.

Halten Sie die Mehrheit oder eine echte Sperrminorität, sind Sie in aller Regel sozialversicherungsfrei. Mit kleinerem Anteil oder als Fremdgeschäftsführer sind Sie meist pflichtversichert – der Weg über die Firma steht Ihnen trotzdem offen, nur mit einem anderen Ausgangspunkt.

Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ungefähr?

Ihr persönliches, nicht der Firmengewinn. Ich frage das, weil der Vorteil unterhalb von 82.000 € deutlich kleiner ausfällt — dann schreibe ich Ihnen das dazu.

Wohin darf ich den Leitfaden senden?

Sie erhalten ihn sofort, dazu den Link per E-Mail.

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Fast geschafft — bitte kurz bestätigen.

Sie können erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Verschlüsselte Übertragung. Ihre Daten werden nicht an Dritte verkauft.

Zusätzlich zum Leitfaden: In zwei Minuten sehen Sie, welche Risiken Ihr Betrieb hat. Zur Risikoanalyse ↓

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Üblich ist: erst der Termin, dann die Auskunft. Bei mir ist es umgekehrt. Sie prüfen Ihren Betrieb selbst, online, bevor wir ein Wort gesprochen haben.

Ihr Vorteil: Sie wissen vorher, wo Sie stehen. Im Gespräch lassen Sie sich nichts erzählen. Sie fragen gezielt nach.

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